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Gesundheits- und Sozialwesen:
Jetzt ganz einfach von allen Vorteilen der geförderten Elektromobilität profitieren!

Seit dem 11. Mai 2023 sind die Fördermittel aus dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ ausschließlich über Leasing verfügbar. Bis zum 30.09.2024 bieten wir Ihnen volle Investitionssicherheit sowie die höchstmögliche Förderung für den Umstieg auf Elektromobilität im Gesundheits- und Sozialwesen.

Sparen Sie dauerhaft Mobilitätskosten und sichern Sie sich jetzt die Förderung aus dem Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil“ - ohne extra Kosten oder Aufwand.

 

 

Beide Transportmittel, das Auto und das Fahrrad, spielen seit jeher eine entscheidende Rolle für die Emanzipation von Frauen. Das Auto ermöglichte Frauen eine neue Form der Mobilität, die es ihnen erlaubte, unabhängiger zu sein und über größere Entfernungen zu reisen. Es brach mit den traditionellen Beschränkungen und eröffnete neue Möglichkeiten für Bildung, Beruf und soziale Teilhabe.

Auf der anderen Seite bot das Fahrrad Frauen eine kostengünstige und praktische Möglichkeit, sich frei zu bewegen. Es war ein Symbol der Unabhängigkeit und Selbstbestimmung, sodass Frauen ihre Mobilität erweitern und sich in der Öffentlichkeit engagieren konnten. Sowohl das Auto als auch das Fahrrad sind entscheidende Tragsäulen der Emanzipation von Frauen und tragen dazu bei, die Gesellschaft zu verändern und neue Wege für die Gleichstellung der Geschlechter zu ebnen.

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Wir beraten Sie gerne persönlich zum EInstieg oder Ausbau Ihrer Flotte.

Kontaktieren Sie uns gerne direkt per Mail oder Telefon

klicken Sie einfach auf das Symbol und schreiben Sie eine E-Mail direkt an unser Beratungsteam.

klicken Sie einfach auf das Symbol und rufen Sie direkt unseren Projektleiter für das Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil an.

Weiter unten auf der Seite finden Sie auch ein Kontaktformular über das Sie uns gerne jederzeit kontaktieren können.

IHRE VORTEILE MIT KAZENMAIER:

  • Umfassende und persönliche Betreuung
  • Experte für Elektromobilität inkl. ganzheitlicher Fördermittelabwicklung
  • Führender Leasing- und Full-Service-Anbieter für Elektromobilität
  • Einfacher und aufwandsbefreiter Umstieg auf Elektromobilität
  • Vollständige Abwicklung der Fördermittelbeantragung ohne extra Kosten
  • Alles aus einer Hand:
    Von der ersten Beratung zur Bestellung und Fördermittelabwicklung über die Auslieferung und die persönliche Betreuung im Betrieb bis hin zur Rückführung sind wir Ihr zuverlässiger Partner
Damit das Gesundheitswesen erneuerbar mobil wird, gibt es das Förderprogramm Sozial und Mobil.

VORTEILE DER E-MOBILITÄT

 Kosten

  • Kfz-Steuerbefreiung bis 31.12.2030
  • Geringere Dienstwagenbesteuerung (Geldwerter Vorteil)
    Steigern Sie Ihre Arbeitgeber-Attraktivität durch unser Dienstwagenkonzept für Ihre Branche
  • Einkommensteuerbefreiung für Ladevorgange beim Arbeitgeber
  • Halbierte Gewerbesteuer für geleaste E-Fahrzeuge
  • Umfassende Förderprogramme - die wir kostenfrei und komplett für Sie abwickeln
  • Geringere Mobilitätskosten (Wartung, Kraftstoff, Verschleiß)
  • THG-Quote (2023: 250 € netto pro BEV Pkw / 375 € netto pro BEV Nfz)

 Umwelt

  • Im Betrieb lokal emissionsfrei
  • Verbesserung der CO2-Bilanz Ihres Unternehmens (vor allem bei der Nutzung von Ökostrom)
  • Geräuscharm, daher weniger Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr
  • Erheblich geringerer Ausstoß von Feinstaub und Stickoxiden

ANGEBOTE INKL. FÖRDERUNG FÜR DAS GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN:

Neben den aktuellen Angeboten unten können Sie auch Ihr individuelles Wunschfahrzeug anfragen

Opel ecorsa

Opel Corsa Electric
INKL. FÖRDERUNG Sozial & Mobil und Wartung & Verschleiß

ab 129,00 € / Monat netto

Laufzeit: 24 Monate
Fahrleistung: 10.000 km / Jahr
Anzahlung: 0 €

Fragen Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an!

Werden Sie EMA

Mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz profitieren Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens von einem sicheren und günstigen Umstieg auf Elektromobilität. 

Wir als markenneutrale Leasinggesellschaft haben von dem Bundesministerium den Auftrag erhalten, 3.000 E-Fahrzeuge einzuführen. Als Experten für Full-Service-Fahrzeugleasing und ganzheitlicher Anbieter neuer Mobilitätslösungen organisieren wir für Sie den unkomplizierten und schnellen Umstieg von Verbrennerfahrzeugen zu einem nachhaltigen und kosteneffizienteren E-Fuhrpark - ganz ohne Aufwand für Sie!

Sie bekommen die volle Förderung - wir wickeln sie vollumfänglich für sie ab!

Reibungslos, effizient und wirtschaftlich: So einfach können Sie mit uns umsteigen

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Die wichtigsten Fragen zum Förderprogramm

Wer, wie, was? Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen!

Was ist „Sozial & Mobil“?

Der Bund hat das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt. Wir sind ein Partner des Bundes und wickeln die komplette Förderung für die antragsberechtigten Einrichtungen und Unternehmen ab. Für Sie bedeutet das unmittelbarer Zugriff auf die Fördermittel – ohne eigenen Aufwand, ohne Umwege und ohne Mehrkosten.

Als Organisation oder Unternehmen des Gesundheits- und Sozialwesens sparen Sie beim Umstieg auf E-Mobilität mit Kazenmaier nicht nur Geld, sondern auch eine Menge Zeit.

So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.

Wer wird alles im Flottenaustauschprogramm gefördert?

Gemäß Förderaufruf vom 05.12.2022 sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen (in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q) förderfähig.  Die Liste der förderberechtigten Unternehmen und Einrichtungen können Sie hier einsehen.

Sind Sie sich unsicher, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt? Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

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Geförderte Wirtschaftszweige

Wie setzt sich die Förderung im Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ zusammen?

Die Förderung aus dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ ist eine spezielle Förderung für das Gesundheits- und Sozialwesen und für alle Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Wirtschaftszweig Q und P85 erhältlich.

Die Förderung beträgt 50 % der Investitionsmehrkosten (nach Abzug aller Nachlässe und kumulierbaren Förderungen), die zwischen dem E-Fahrzeug und seinem vergleichbaren Verbrenner entstehen.

Durch die Verlängerung des Förderprogramms „Sozial & Mobil“ erhöht sich die Investitionssicherheit für die Branche des Gesundheits- und Sozialwesens. Da die Förderung mit anderen Förderungen kumulierbar ist, gleicht diese Förderung eventuelle Senkungen anderer Fördermittel aus.

Was wird im Flottenaustauschprogramm gefördert?

Gefördert werden rein batterieelektrische Neufahrzeuge. Die Förderung gleicht die Mehrkosten gegenüber eines vergleichbaren Verbrenners mit 50 % minus aller Rabatte und kumulierbarer Förderungen aus. So wird der Umstieg auf E-Mobilität günstig und im Betrieb sparen Sie ab dem ersten Kilometer Kosten. Wir kümmern uns um Ihren Umstieg und die komplette Fördermittelabwicklung von der Beantragung bis zur Zahlung. Obendrauf profitieren Sie von unseren attraktiven Leasingraten und unserer Markenunabhängigkeit.

Wie lange ist der Zeitraum des Programms?

Das Programm lief in den Jahren 2020 bis 2022 an und wurde bis zum 30. September 2024 verlängert.

Muss ich mich sowohl um die Abwicklung als auch die Abrechnung der Förderung selbst kümmern?

Nein! Kazenmaier hat als erste Leasinggesellschaft im Förderprogramm einen Zuwendungsbescheid erhalten und die Fördersumme zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die Abrechnung nach Auslieferung der Fahrzeuge übernimmt Kazenmaier direkt mit dem Projektträger. Sie müssen sich also um nichts kümmern.

Sie haben noch offene Frage?

Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen.

Weitere Informationen und Angebote für Sie

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Dienstwagenkonzept

Mobilitätskosten sparen und gleichzeitig Mitarbeitende wertschätzen? Lassen Sie sich von uns zum Dienstwagenkonzept für Angestellte im Gesundheits- und Sozialwesen beraten.

Jetzt beraten lassen!

 

 

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Ladeinfrastruktur

Jedes E-Auto muss natürlich auch mal geladen werden und damit das für Sie keine Herausforderung ist, vermitteln wir Sie gerne an unseren Ladeinfrastrukturpartner Mobilize Power Solutions.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Werden Sie DRA

Fahrrad-Leasing im Kazenmaier Dienstradprogramm

Ganzheitlich nachhaltig mobil sein und das Auto öfter mal stehen lassen, zumindest im privaten Bereich? Kein Problem mit dem Kazenmaier Dienstrad-Programm. Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern bis zu 40 % Ersparnis auf das Wunschrad gegenüber dem Barkauf.

Informieren Sie sich jetzt!

Im Rahmen eines Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Paket auf den Weg gebracht, das eine ökologische Modernisierung ermöglicht. Hier werden auch Unternehmen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, denen eine besonders hohe Bedeutung zukam in den letzten Monaten, mit zwei neuen Förderprogrammen des Bundesumweltministeriums unterstützt. Als ein Leasingpartner des Bundesumweltministeriums wickelt Kazenmaier die komplette Förderung für Sie als antragsberechtigte Einrichtung ab.
Das Programm läuft noch bis zum 30.09.2024 und hat ein Volumen von insgesamt 200 Mio. €.
Die Kazenmaier Leasing GmbH hat ein Fördervolumen von 13,78 Mio. € auf das Sie als Kunde sofort und ohne Umwege zugreifen können. 
Nein! Kazenmaier hat als erste Leasinggesellschaft im Förderprogramm einen Zuwendungsbescheid erhalten und die Fördersumme zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die Abrechnung nach Auslieferung der Fahrzeuge übernimmt Kazenmaier direkt mit dem Projektträger. Sie müssen sich also um nichts kümmern.
Gefördert werden die entstehenden Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Verbrennerfahrzeug. Die Fördersummen werden in der Leasingkalkulation berücksichtigt, wodurch sich die Leasingrate gegenüber einer Leasingrate ohne die Förderung reduziert. Die Abwicklung der Förderung erfolgt zentral durch Kazenmaier.

Gemäß Förderaufruf vom 05.12.2022 sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen (in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q) förderfähig.  Die Liste der förderberechtigten Unternehmen und Einrichtungen können Sie hier einsehen.
Sind Sie sich unsicher, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt? 

Kontaktieren Sie und gerne direkt.

Sie haben als Leasingnehmer die Möglichkeit sich zwischen zwei Leasingvarianten zu entscheiden.

  • Der Kilometervertrag: Hier leasen Sie das Fahrzeug gemäß der von Ihnen festgelegten Laufzeit und geben es nach Laufzeitende ganz bequem wieder zurück an uns. Das Restwertrisiko liegt also nicht bei Ihnen als Kunde.
  • Der Restwertvertrag: Sollten Sie sich bereits bei Vertragsabschluss dazu entscheiden, das Fahrzeug langfristig fahren zu wollen, können Sie es bei dieser Variante nach der Leasinglaufzeit zu einem festgelegten Betrag übernehmen und solange weiternutzen, wie Sie möchten.
Elektrofahrzeuge haben inzwischen die Fähigkeit, Strecken von 200 bis 500 Kilometern zurückzulegen. Die tatsächliche Reichweite hängt jedoch stark von der Fahrweise und den äußeren Umständen ab. Gerne bieten wir Ihnen eine Bedarfsanalyse an, um das passende Fahrzeug gemäß Ihren Anforderungen zu finden. Zögern Sie nicht, sich direkt an uns zu wenden.

Damit das Fahrzeug direkt auf Sie zugelassen werden kann, ist eine gewerbliche Zulassung in einem der geförderten Wirtschaftszweige (Q86 – Q88) Voraussetzung. Die Zulassung auf eine Privatperson ohne gewerblichen Bezug ist leider nicht möglich.

Der Einsatzzweck der Fahrzeuge muss in einem der geförderten Wirtschaftszweige gewerblich eingesetzt werden. Auch der Einsatz als Dienstwagen ist möglich, eine rein private Nutzung ist dagegen nicht möglich.

Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines 3-jährigen Zeitraums finanzielle Beihilfen bis zu 200.000 € erhalten. Entscheidend ist das Datum des Bescheids.

Die De-minimis-Verordnung legt den Schwellenwert fest, bis zu dem Beihilfen als Maßnahmen gelten, die nicht alle Merkmale des Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllen. Das bedeutet: Beihilfen bis zum genannten Schwellenwert (hier 200.000 Euro) werden nicht als (drohende) Wettbewerbsverfälschung angesehen und unterliegen daher nicht dem Anmeldeverfahren.

Weiterführende Informationen finden Sie über den Link unten.

Nein. Der Bezug der Förderung ist ab der Abnahme von einem Fahrzeug möglich.

Im Leasing sind abhängig vom Hersteller Laufzeiten zwischen 24 bis 60 Monaten möglich. Die Mindesthaltedauer für geförderte Fahrzeuge beträgt 24 Monate.

Im Rahmen des Leasingvertrags können zahlreiche Full-Service-Pakete berücksichtigt werden. Diese sind in der monatlichen Rate enthalten und bieten eine umfassende Abdeckung. Zu den möglichen Paketen gehören unter anderem: das Wartungspaket, ein Versicherungspaket, ein Reifenpaket (mit Saisonwechsel und Einlagerung oder nur der Reifensatz), die Rundfunkgebühren und vieles mehr.

Die genauen Details und individuellen Anpassungen der Servicepakete können Sie gerne bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter bei Kazenmaier erfragen. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 € werden lediglich mit 0,25% im geldwerten Vorteil besteuert. Bei der 1 %-Regel beträgt die Bemessungsgrundlage lediglich 1/4 der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers inklusive Zubehör. Das bedeutet für Sie, dass Sie für ein Elektrofahrzeug im Wert von 60.000 € lediglich 150 € pro Monat zuzüglich Ihrer individuellen Wegstrecke zwischen Arbeitsort und Wohnort versteuern müssen. Im Vergleich dazu würde der geldwerte Vorteil bei einem Verbrennerfahrzeug gleichen Werts 600 € betragen.
Die Ladeinfrastruktur ist über das Leasing leider nicht möglich. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, Ladestationen zu kaufen und auch Förderung dafür zu erhalten.
Weitere Informationen zum Förderprogramm direkt vom BMU finden Sie über den Link.