Gesundheits- und Sozialwesen:
Jetzt ganz einfach von allen Vorteilen der geförderten Elektromobilität profitieren!

Damit Sie den Kopf frei haben - mit uns steigen Sie sorgenfrei auf E-Mobilität um
Sparen Sie dauerhaft Mobilitätskosten und sichern Sie sich jetzt die verlängerte Förderung aus dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ ohne extra Kosten.

Wir beraten Sie gerne persönlich zum EInstieg oder Ausbau Ihrer Flotte.
Kontaktieren Sie uns gerne direkt per Mail oder Telefon
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Weiter unten auf der Seite finden Sie auch ein Kontaktformular über das Sie uns gerne jederzeit kontaktieren können.
IHRE VORTEILE MIT KAZENMAIER:
- Umfassende und persönliche Betreuung
- Experte für Elektromobilität inkl. ganzheitlicher Fördermittelabwicklung
- Führender Leasing- und Full-Service-Anbieter für Elektromobilität
- Einfacher und aufwandsbefreiter Umstieg auf Elektromobilität
- Vollständige Abwicklung der Fördermittelbeantragung ohne extra Kosten
- Alles aus einer Hand:
Von der ersten Beratung zur Bestellung und Fördermittelabwicklung über die Auslieferung und die persönliche Betreuung im Betrieb bis hin zur Rückführung sind wir Ihr zuverlässiger Partner

VORTEILE DER E-MOBILITÄT
Kosten
- Kfz-Steuerbefreiung bis 31.12.2030
- Geringere Dienstwagenbesteuerung (Geldwerter Vorteil)
Steigern Sie Ihre Arbeitgeber-Attraktivität durch unser Dienstwagenkonzept für Ihre Branche - Einkommensteuerbefreiung für Ladevorgange beim Arbeitgeber
- Halbierte Gewerbesteuer für geleaste E-Fahrzeuge
- Umfassende Förderprogramme - die wir kostenfrei und komplett für Sie abwickeln
- Geringere Mobilitätskosten (Wartung, Kraftstoff, Verschleiß)
- THG-Quote (2023: 250 € netto pro BEV Pkw / 375 € netto pro BEV Nfz)
Umwelt
- Im Betrieb lokal emissionsfrei
- Verbesserung der CO2-Bilanz Ihres Unternehmens (vor allem bei der Nutzung von Ökostrom)
- Geräuscharm, daher weniger Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr
- Erheblich geringerer Ausstoß von Feinstaub und Stickoxiden
ANGEBOTE INKL. FÖRDERUNG FÜR DAS GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN:
Neben den aktuellen Angeboten unten können Sie auch Ihr individuelles Wunschfahrzeug anfragen

ELARIS DIO ELEKTRO
INKL. FÖRDERUNG
Aktueller Preis auf Anfrage
Laufzeit: 24 Monate
Fahrleistung: 10.000 km / Jahr
Anzahlung: 4.500,00 € (ggf. Umweltbonus)
Fragen Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an!

Renault Twingo E-Tech
INKL. FÖRDERUNG
ab 238,00 € / Monat netto
Laufzeit: 36 Monate
Fahrleistung: 10.000 km / Jahr
Anzahlung: 0 €
Fragen Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an!

Mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz profitieren Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens von einem sicheren und günstigen Umstieg auf Elektromobilität.
Wir als markenneutrale Leasinggesellschaft haben von dem Bundesministerium den Auftrag erhalten, 3.000 E-Fahrzeuge einzuführen. Als Experten für Full-Service-Fahrzeugleasing und ganzheitlicher Anbieter neuer Mobilitätslösungen organisieren wir für Sie den unkomplizierten und schnellen Umstieg von Verbrennerfahrzeugen zu einem nachhaltigen und kosteneffizienteren E-Fuhrpark - ganz ohne Aufwand für Sie!

Dacia Spring Extreme
INKL. FÖRDERUNG
ab 140,00 € / Monat netto
Laufzeit: 48 Monate
Fahrleistung: 10.000 km / Jahr
Anzahlung: 4.500,00 € (ggf. aus Umweltbonus)
Fragen Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an!
Sie bekommen die volle Förderung - wir wickeln sie vollumfänglich für sie ab!
Reibungslos, effizient und wirtschaftlich: So einfach können Sie mit uns umsteigen

Die wichtigsten Fragen zum Förderprogramm
Wer, wie, was? Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen!
Was ist „Sozial & Mobil“?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt. Wir sind ein Partner des Bundesministeriums und wickeln die komplette Förderung für die antragsberechtigten Einrichtungen und Unternehmen ab. Für Sie bedeutet das unmittelbarer Zugriff auf die Fördermittel – ohne eigenen Aufwand, ohne Umwege und ohne Mehrkosten.
Als Organisation oder Unternehmen des Gesundheits- und Sozialwesens sparen Sie beim Umstieg auf E-Mobilität mit Kazenmaier nicht nur Geld, sondern auch eine Menge Zeit.
So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Wer wird gefördert?
Gemäß Förderaufruf vom 05.12.2022 sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen (in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q) förderfähig. Die Liste der förderberechtigten Unternehmen und Einrichtungen können Sie hier einsehen.
Sind Sie sich unsicher, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt? Kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Wie setzt sich die Förderung im Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ zusammen?
Die Förderung aus dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ ist kumulierbar mit dem Umweltbonus und der Innovationsprämie, d.h. sie ist eine spezielle, zusätzliche Förderung für das Gesundheits- und Sozialwesen und für alle Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Wirtschaftszweig Q und P85 erhältlich.
Die zusätzliche Förderung beträgt 50 % der Investitionsmehrkosten (nach Abzug aller Nachlässe und kumulierbaren Förderungen), die zwischen dem E-Fahrzeug und seinem vergleichbaren Verbrenner entstehen.
Durch die Verlängerung des Förderprogramms „Sozial & Mobil“ erhöht sich die Investitionssicherheit für die Branche des Gesundheits- und Sozialwesens. Da die Förderung mit anderen Förderungen kumulierbar ist, gleicht diese Förderung eventuelle Senkungen anderer Fördermittel aus.
Kurz gesagt: Sinkt zum Beispiel die BAFA-Förderung (sprich der Umweltbonus und die Innovationsprämie), gleicht das Flottenaustauschprogramm die Senkung nahezu wieder aus.
Was wird gefördert?
Gefördert werden rein batterieelektrische Neufahrzeuge. Die Förderung gleicht die Mehrkosten gegenüber eines vergleichbaren Verbrenners mit 50 % minus aller Rabatte und kumulierbarer Förderungen aus. So wird der Umstieg auf E-Mobilität günstig und im Betrieb sparen Sie ab dem ersten Kilometer Kosten. Wir kümmern uns um Ihren Umstieg und die komplette Fördermittelabwicklung von der Beantragung bis zur Zahlung. Obendrauf profitieren Sie von unseren attraktiven Leasingraten und unserer Markenunabhängigkeit.
Wie lange läuft das Programm?
Das Programm lief in den Jahren 2020 bis 2022 an und wurde bis zum 30. September 2024 verlängert.
Muss ich mich um die Abwicklung und Abrechnung der Förderung kümmern?
Nein! Kazenmaier hat als erste Leasinggesellschaft im Förderprogramm einen Zuwendungsbescheid erhalten und die Fördersumme zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die Abrechnung nach Auslieferung der Fahrzeuge übernimmt Kazenmaier direkt mit dem Projektträger. Sie müssen sich also um nichts kümmern.
Sie haben noch offene Frage?
Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen.
Weitere Informationen und Angebote für Sie

Dienstwagenkonzept
Mobilitätskosten sparen und gleichzeitig Mitarbeitende wertschätzen? Lassen Sie sich von uns zum Dienstwagenkonzept für Angestellte im Gesundheits- und Sozialwesen beraten.

Ladeinfrastruktur
Jedes E-Auto muss natürlich auch mal geladen werden und damit das für Sie keine Herausforderung ist, vermitteln wir Sie gerne an unseren Ladeinfrastrukturpartner Mobilize Power Solutions.
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Fahrrad-Leasing im Kazenmaier Dienstradprogramm
Ganzheitlich nachhaltig mobil sein und das Auto öfter mal stehen lassen, zumindest im privaten Bereich? Kein Problem mit dem Kazenmaier Dienstrad-Programm. Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern bis zu 40 % Ersparnis auf das Wunschrad gegenüber dem Barkauf.
Informieren Sie sich jetzt!
Wir, die Firma Kazenmaier Fleetservice, haben ein Fördervolumen von 13,78 Mio. € auf das unsere Kunden sofort und ohne Umwege zugreifen können.
Nein! Kazenmaier hat als erste Leasinggesellschaft im Förderprogramm einen Zuwendungsbescheid erhalten und die Fördersumme zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die Abrechnung nach Auslieferung der Fahrzeuge übernimmt Kazenmaier direkt mit dem Projektträger. Sie müssen sich also um nichts kümmern.
Gefördert werden die entstehenden Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Verbrennerfahrzeug. Die Fördersummen werden in der Leasingkalkulation berücksichtigt, wodurch sich die Leasingrate gegenüber einer Leasingrate ohne die Förderung reduziert. Die Abwicklung der Förderung erfolgt zentral durch Kazenmaier.
Gemäß Förderaufruf vom 05.12.2022 sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen (in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q) förderfähig. Die Liste der förderberechtigten Unternehmen und Einrichtungen können Sie hier einsehen.
Sind Sie sich unsicher, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt?
Sie haben als Leasingnehmer die Möglichkeit sich zwischen zwei Leasingvarianten zu entscheiden.
- Der Kilometervertrag: Hier leasen Sie das Fahrzeug gemäß der von Ihnen festgelegten Laufzeit und geben es nach Laufzeitende ganz bequem wieder zurück an uns. Das Restwertrisiko liegt also nicht bei Ihnen als Kunde.
- Der Restwertvertrag: Sollten Sie sich bereits bei Vertragsabschluss dazu entscheiden, das Fahrzeug langfristig fahren zu wollen, können Sie es bei dieser Variante nach der Leasinglaufzeit zu einem festgelegten Betrag übernehmen und solange weiternutzen, wie Sie möchten.
Inzwischen sind Elektrofahrzeuge in der Lage zwischen 200 und 500 Kilometern zurückzulegen. Die Reichweite kommt dabei auch immer auf die Fahrweise und die äußeren Umstände an. Gerne führen wir eine Bedarfsanalyse mit Ihnen gemeinsam durch, um ein Fahrzeug zu finden, das zu Ihren Anforderungen passt. Wenden Sie sich dazu gerne direkt an uns.
Das Fahrzeug kann direkt auf Sie als Kunde zugelassen werden. Voraussetzung ist eine gewerbliche Zulassung in einem der geförderten Wirtschaftszweige (Q86 – Q88). Die Zulassung auf eine reine Privatperson ist nicht möglich.
Die Fahrzeuge müssen in einem der geförderten Wirtschaftszweige gewerblich eingesetzt werden. Ein Einsatz als Dienstwagen ist auch möglich, eine rein private Nutzung ist hingegen nicht möglich.
Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren finanzielle Beihilfen bis zu einer Höhe von maximal 200.000 € erhalten. Ausschlaggebend ist das Datum des/der Bescheide(s).
Die De-minimis-Verordnung legt den Schwellenwert fest, bis zu dem Beihilfen als Maßnahmen angesehen werden, die nicht alle Merkmale des Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllen. Das bedeutet: Beihilfen bis zum genannten Schwellenwert (hier 200.000 Euro) werden nicht als (drohende) Wettbewerbsverfälschung angesehen und unterliegen daher nicht dem Anmeldeverfahren.
Weiterführende Informationen finden Sie über den Link unten.
Nein. Der Bezug der Förderung ist ab der Abnahme von einem Fahrzeug möglich.
Die Mindesthaltedauer für geförderte Fahrzeuge beträgt 24 Monate. Im Leasing sind je nach Hersteller also Laufzeiten zwischen 24 Monaten und bis zu 60 Monaten möglich.
Das Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil ist mit dem BAFA Umweltbonus kumulierbar. Kazenmaier übernimmt die administrative Abwicklung beider Förderprogramme, wobei der BAFA Umweltbonus direkt an Sie als Kunde ausbezahlt wird. Eine Kumulierung mit anderen, weiteren Förderprogrammen (Bundes- wie Länderprogramme) ist nicht möglich.
Den Anteil am BAFA Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie berechnet Kazenmaier als Leasingsonderzahlung direkt in den Leasingvertrag mit ein. Dies hat den Vorteil, dass die Leasingrate weiter reduziert wird. Bei Berechnung der Leasingrate ist es entscheidend, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind oder nicht. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, werden die vollen 6.000 € Umweltbonus (Stand 2021) als Leasingsonderzahlung berücksichtigt. Sind Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt wird die Leasingsonderzahlung um den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz reduziert. In beiden Fällen zahlt Ihnen das BAFA die volle, zum Zeitpunkt der Zulassung gültige, Fördersumme aus.
Es können zahlreiche Full-Service Pakete im Leasingvertrag, d.h. in der monatlichen Rate berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel das Wartungspaket, ein Versicherungspaket, ein Reifenpaket (mit Saisonwechsel und Einlagerung oder nur der Reifensatz), die Rundfunkgebühren und vieles mehr. Die Servicepakete können individuell bei Ihrem zuständigen Kazenmaier Mitarbeiter angefragt werden.
Ein reines Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis bis zu 60.000 € wird mit nur 0,25% im geldwerten Vorteil besteuert. Für die 1 %-Regel beträgt die Bemessungsgrundlage dabei lediglich 1 / 4 der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers inkl. Zubehör. Für Sie bedeutet das, dass Sie für ein reines Elektrofahrzeug im Wert von 60.000 € nur 150 € pro Monat zuzüglich Ihrer individuellen Wegstrecke zwischen Arbeitsort und Wohnort versteuern müssen. Bei einem Verbrennerfahrzeug gleichen Werts würde der geldwerte Vorteil 600 € betragen.
Die Ladeinfrastruktur ist über das Leasing leider nicht möglich. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, Ladestationen zu kaufen und auch Förderung dafür zu erhalten.
Weitere Informationen zum Förderprogramm direkt vom BMU finden Sie über den Link.
Der BAFA Umweltbonus soll als zeitlich befristete Kaufprämie und einer zusätzlichen Innovationsprämie Anreize für den Kauf oder das Leasing von rein elektrischen Fahrzeugen und Plug-in Hybrid Fahrzeugen setzen. Ab dem 01.01.2023 wird der Fokus stärker auf den Klimaschutz ausgerichtet, sodass die Förderung für Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid Antrieb entfällt. Zudem gelten neue reduzierte Fördersätze.
Kazenmaier integriert den Umweltbonus als Leasingsonderzahlung im Leasingvertrag, wodurch die Leasingrate deutlich sinkt. Mit welcher Förderhöhe Ihr Wunschfahrzeug berücksichtigt wird, erfahren Sie hier.